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Warnhinweis für Unternehmen, die barrierefreie Websites umsetzen müssen.

Abmahnungen vermeiden: Welche Unternehmen besonders betroffen sind

Online-Shops & Finanzdienstleister

  • E-Commerce-Plattformen müssen sicherstellen, dass der gesamte Kaufprozess – von der Produktauswahl über den Warenkorb bis hin zum Bezahlvorgang – barrierefrei gestaltet ist.
  • Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister sind verpflichtet, ihre digitalen Services zugänglich zu machen, darunter Online-Banking, Vertragsabschlüsse und Kundenportale.
  • Ein nicht barrierefreies Online-Angebot kann nicht nur zu Abmahnungen, sondern auch zu einem Verlust von Kunden führen.

Öffentliche Stellen & Bildungsplattformen

  • Behörden und öffentliche Einrichtungen unterliegen besonders strengen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit.
  • Universitäten, Schulen und Weiterbildungsplattformen müssen sicherstellen, dass ihre Online-Kurse, Formulare und Informationsangebote für alle Nutzer zugänglich sind.
  • Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch Vertrauensverluste bei Bürgern und Studierenden.

Software-Anbieter & digitale Produkte

  • Unternehmen, die Software, Apps oder digitale Plattformen bereitstellen, müssen sicherstellen, dass ihre Anwendungen für Nutzer mit Einschränkungen zugänglich sind.
  • Besonders betroffen sind Cloud-Dienste, SaaS-Anbieter und Unternehmen, die mit öffentlichen Institutionen zusammenarbeiten.
  • Digitale Produkte, die nicht barrierefrei sind, können von der Nutzung ausgeschlossen werden, was erhebliche wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben kann.

Handlungsbedarf: Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Frühzeitig eine Barrierefreiheitsanalyse durchführen, um bestehende Mängel zu identifizieren.
  • Automatische und manuelle Tests durchführen, um Barrieren zu erkennen.
  • Schrittweise Optimierungen vornehmen, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.
  • Expertenrat einholen, um rechtliche Risiken und kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
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